Lammert-Vorschlag zur Reform des Bundestagswahlrechts |
Diese Seite stellt den Vorschlag zur Wahlrechtsreform von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert dar. Hier finden Sie den Vorschlag. Häufig gestellte Fragen:Hier finden Sie einen Vergleich des aktuellen Gesetzes mit dem Lammert-Vorschlag. Es gibt drei Interpretationen des Vorschlags: • Variante 1 (Voreinstellung): Diese Berechnung richtet sich nicht nach dem Wortlaut des Gesetzesentwurfes, sondern nach einer aktuellen Interpretation durch den Bundeswahlleiter. Es werden zunächst Mindestsitzzahlen berechnet, die Parteien erhalten diese (und die Ausgleichsmandate) aber nur bis zur Gesamtsitzzahl von 630. Die Mandate der Parteien werden danach auf die Landeslisten verteilt. Hat eine Partei dabei in einem Bundesland mehr Direktmandate, als ihr in der Unterverteilung zustehen würden, werden diese Überhangmandate von anderen Landeslisten abgezogen. • Variante 2: In dieser älteren Interpretation des Bundeswahlleiters behalten die Parteien in der Zweitverteilung die Mindestmandate aus der Erstverteilung, auch wenn das Stimmverhältnis dadurch nicht mehr gewährleistet ist. Es gibt keinen Verrechnung von Überhangmandaten • Variante 3: Eine wörtliche Auslegung des Gesetzesentwurfs. Die Mindestmandate werden nicht berücksichtigt, es gibt auch keine Verrechnung von Überhangmandaten. Wie funktioniert das Wahlrecht? Die Sitze werden mit Hilfe des Sainte-Laguë/Schepers-Zuteilungsverfahrens folgendermaßen verteilt: • Aktuelles Wahlrecht (ab 2020) Das neue Wahlrecht baut auf dem vorherigen Wahlrecht auf, dass bei den Bundestagswahlen 2013 und 2017 angewandt wurde (siehe nächster Punkt). Hier finden Sie einen Vergleich des aktuellen Gesetzes mit der Vorgänerversion. Es gibt zwei Änderungen am Zuteilungsverfahren: 1.) Die Mindestsitze je Partei und Landesliste werden zunächst wie bisher berechnet, für die Landeslisten wird aber zudem jeweils ein Mittelwert aus den Sitzkontingenten nach Einwohnerzahl und den gewonnenen Direktmandaten gebildet. Eine Landesliste erhält in der Unterverteilung immer mindestens diesen Mittelwert oder die Zahl der Direktmandate, was immer von beiden größer ist. Für Landesparteien, die weniger Direktmandate als (bisherige) Mindestsitze haben, reduzieren sich dadurch die Zahl der Mindestsitze. 2.) Bei der Oberverteilung werden 3 Überhangmandate insgesamt nicht ausgeglichen. • Wahlrecht 2013-2020 Vom Bundeswahlleiter gibt es eine Musterberechnung, die die Sitzzuteilung nach dem neuen Wahlrecht mit den Zahlen der Bundestagswahl 2009 erläutert. Im aktuellen Wahlrecht werden die Mandate in zwei Stufen verteilt. Zunächst wird die Gesamtzahl der Mandate (hier 598) anhand der deutschen Bevölkerung (Stichtag 31.12. des Vorjahres) an die Bundesländer verteilt. Diese Mandate werden dann innerhalb der einzelnen Länder nach der Zahl der absoluten Stimmen an die Landesparteien verteilt. Sollte es dabei zu Überhangmandaten kommen, wird die Zahl der Überhangmandate jeweils zu den Mandaten der Landespartei hinzuaddiert. Diese Mandate werden dann bundesweit für jede Partei aufaddiert, sie sind nun das Minimum an Mandaten, die der Partei jeweils zustehen. In der zweiten Stufe beginnt die Berechnung komplett von vorne, es interessiert von der ersten Stufe nur das berechnete Mandatsminimum je Partei. Wie beim Wahlrecht bis 2011 werden in einer Oberverteilung die Mandate zunächst anhand der absoluten Stimmen an die Bundesparteien verteilt. Sollte dabei aber nicht jede Partei bundesweit so viele Mandate erhalten wie ihr minimal zustehen, wird die Zahl der Gesamtmandate so lange erhöht bis jede Partei dieses Minimum erreicht. Da in diesen Minima auch schon die Überhangmandate enthalten sind, die Verteilung aber streng nach Proporz der absoluten Stimmen geht, werden diese Überhangmandate automatisch ausgeglichen. Anschließend werden wieder analog zum Wahlrecht bis 2011 die Mandate in einer Unterverteilung innerhalb der Parteien anhand der absoluten Stimmen an die Landesparteien verteilt. • Altes, nie angewandtes Wahlrecht (2011-2012) In diesem Wahlrecht werden die Mandate in drei Stufen verteilt. Zunächst wird mit der Zahl der abgegebenen Stimmen (Erst-und Zweitstimmen) pro Bundesland ausgerechnet, wie viele Mandate jedes Bundesland erhält. Im zweiten Schritt wird dann für jedes Bundesland anhand der gültigen Stimmen berechnet, wie viele dieser Mandate jede Landespartei erhält. Der letzte Schritt ist die Reststimmenverteilung: Bei der Verteilung innerhalb der Bundesländer bleiben Stimmen unberücksichtigt. Werden beispielsweise zwei Mandate an zwei Parteien verteilt, eine hat 1000 Stimmen, die andere 800, bekommen beide Parteien je ein Mandat. Somit hätten 800 Stimmen zur Erlangung eines Mandats gereicht, die übrigen 200 Stimmen der ersten Partei sind Reststimmen. Diese werden für alle Bundesländer addiert, dann wird berechnet wie viele zusätzliche Mandate diese Stimmen bundesweit ergeben. Diese zusätzlichen Mandate werden dann wieder an die Bundesländer verteilt. Zunächst an die Landesparteien mit dem größten Überhang (entfällt hier), danach an die Landesparteien mit den meisten Reststimmen. Die abgegebenen und die gültigen Stimmen in den Ländern sind in der normalen Ansicht fest voreingestellt, die Verteilung der Sitze über die Länder ändert sich also, abgesehen von der Reststimmenverteilung, nie. • Ganz altes Wahlrecht (bis 2011) Im alten Wahlrecht erfolgt die Verteilung genau anders herum. Mit den bundesweiten gültigen Stimmen wird die Gesamtzahl der Mandate pro Partei berechnet. Diese werden dann anhand der absoluten Stimmen der Landesparteien an die Landesverbände dieser Partei verteilt. Sollte es zu Überhangmandaten kommen, werden diese einfach zu den Mandaten der jeweiligen Landespartei hinzuaddiert. Es gibt keine Reststimmenverteilung und keine Ausgleichsmandate. Funktioniert das mit der 5-Prozent-Hürde wirklich richtig? Bei manchen Konstellationen werden hier Parteien auch bei einem bundesweiten Ergebnis von weniger als 5 Prozent Mandate zugeteilt. Das hat dann an einen dieser Gründe: 1.) Die Grundmandatsklausel, die Partei hat mindestens 3 Direktmandate. Siehe dazu "Warum gilt für die Linke die 5-Prozent-Hürde scheinbar nicht?". 2.) Zudem gibt es noch einen Rundungseffekt. Ein bundesweites Ergebnis von 5 Prozent wird immer auf eine volle Stimme gerundet, kann also automatisch minimal geändert werden, beispielsweise in 5,0000011528 Prozent oder aber auch 4,9999988472 Prozent. Auch im zweiten Fall, bei einem Ergebnis minimal unter 5 Prozent, soll die Partei hier aber zur einfacheren Bedienung noch für die Mandatsverteilung berücksichtigt werden. Daher genügt bei diesem Rechner genau eine absolute Stimme weniger als 5 Prozent der Stimmen, um für die Verteilung berücksichtigt zu werden. Siehe dazu auch "Rechnet der Mandatsrechner auch richtig?" Was passiert, wenn die Summe der Prozentwerte größer als 100 ist? Die bundesweiten Werte werden nur im Verhältnis zueinander betrachtet. Wenn die Summe der Prozentwerte über 100 ist, wird automatisch herunter gerechnet. Die abgegebenen und die gültigen Stimmen in den Ländern sind in der normalen Ansicht fest voreingestellt. Die Parteienwerte je Bundesland werden ebenfalls automatisch herunter gerechnet, wenn die Summe der Prozentwerte 100 übersteigt. Rechnet der Mandatsrechner auch richtig? Im Expert*innenmodus ist die Berechnung grundsätzlich mathematisch korrekt und entspricht den gesetzlichen Grundlagen, es gibt aber ein paar Einschränkungen: • Es wird immer auf eine ganze Stimme gerundet. Dabei kann es dazu kommen, dass einer Partei bei einem bundesweiten Ergebnis von 5 Prozent nach der Rundung genau eine Stimme fehlt, um die Sperrklausel zu überwinden. In diesem Rechner reicht daher immer eine Stimme weniger als 5 Prozent der Stimmen, um die Sperrklausel zu überwinden. • Haben mehrere Parteien den gleichen Anspruch auf eine Stimme, sieht das Wahlrecht einen Losentscheid vor. Zur besseren Benutzbarkeit dieses Rechners wird dieser Losentscheid automatisch vorgenommen. In diesen seltenen Fällen kann sich das Ergebnis bei jedem Aufruf ändern. Im Expert*innenmodus werden gegebenenfalls Informationen zum Losentscheid angezeigt. Wenn im Wahlrecht von 2013 ein Losentscheid bereits bei der ersten vorläufigen Verteilung vorgenommen wird, hat dies im Regelfall keine Auswirkungen auf das Endergebnis. • Im Wahlrecht 2011-2012 werden bei Parteien, die mehr Mandate aus Reststimmen als Überhangmandate bekommen haben, die Mandate aus Reststimmen auch an überhängende Landesparteien verteilt. Die Mandate aus Reststimmen werden nicht in der richtigen Reihenfolge mit den Überhangmandaten verrechnet. Zudem wird §6 III BWahlG a.F. nicht berücksichtigt, durch den gegebenenfalls die absolute Mehrheit für eine bestimmte Partei garantiert werden soll. Wenn jemand diese Funktionen für das abgeschaffte Wahlrecht noch wünschen sollte, kann ich sie gerne einbauen. Kurze Mail an mich genügt. • Der Mandatsrechner ist aber natürlich trotzdem ohne jede Gewähr. Falls ihr einen Fehler findet, freue ich mich, wenn ihr mir schreibt. Wie zuverlässig sind die Zahlen für meine Partei in meinem Land? Die Berechnung ist (unter den hier aufgeführten Einschränkungen) exakt, die Zuverlässigkeit der Prognose hängt also von der Qualität des zu Grunde liegenden Zahlenmaterials ab. Im neuen Wahlrecht sind dabei folgende Faktoren wichtig: • Die Verteilung der Direktmandate kombiniert mit den bundesweiten Ergebnissen (unter sehr kleinem Einfluss der Einwohnerzahlen) bestimmt die Größe des Bundestages. • Der Anteil einer Partei an diesen Mandaten bestimmt sich anhand der bundesweiten Summen der Zweitstimmen. Hinzu kommen je nach Wahlrecht noch die unausgeglichenen Überhangmandate. • Haupteinfluss auf die erzielten Mandate einer bestimmten Partei in einem bestimmten Land hat aber die Zahl der erlangten Stimmen dieser Partei in diesem Land (abgesehen von Überhangmandaten). Soll also eine bestimme Partei in einem bestimmten Land bewertet werden, ist es vor allem entscheidend, dass im Expert*innenmodus ein Wahlergebnis für diese Landespartei eingetragen wird, das insbesondere im Vergleich zu anderen Landesergebnissen dieser Partei realistisch erscheint. Was ist der Unterschied zwischen einfachem Modus und Expert*innen-Modus? Die Berechnung unterscheidet sich nicht, Berechnungsgrundlage zur Bestimmung der Mandate sind immer die absoluten Zweitstimmen in den Ländern, die Direktmandate und je nach Wahlrecht auch die Einwohnerzahl bzw. die Zahl der abgegebenen Stimmen je Land. Im einfachen Modus lassen sich dabei nur die absoluten Stimmen in den Ländern anpassen, die anderen Werte sind fest vorgegeben. Werden im Expert*innenmodus Werte von Hand oder über die Auswahllisten geändert, bleiben diese Einstellungen auch erhalten, wenn in den einfachen Modus zurückgewechselt wird. Kann ich die Größe des Bundestages auch selbst eintragen? Nein, das geht nicht. Die Größe des Bundestages wird, wie es das Wahlrecht vorsieht, automatisch aus der Zahl der abgegebenen Zweitstimmen, den Direktmandaten und den Einwohnerzahlen der Länder berechnet. Im Expert*innenmodus lassen sich die Werte verändern und somit indirekt auch die Bundestagsgröße. Wird die CSU einfach zur CDU gezählt? Die CSU wird hier entgegen des Anscheins als eigenständige Partei behandelt. Das Ergebnis der Union in Bayern wird vom Rechner zunächst von der CDU getrennt und in eine eigenständige Partei umgewandelt. Die Mandate werden in der Ober- und Unterverteilung getrennt von der CDU berechnet. Nach Abschluss der Berechnung wird die CSU wieder in die Union als Landespartei Bayern eingefügt. Warum gilt für die Linke die 5-Prozent-Hürde scheinbar nicht? Der Rechner berücksichtigt neben der 5-Prozent-Hürde auch die Grundmandatsklausel: Wenn eine Partei mindestens 3 Direktmandate erreicht, werden ihre Zweitstimmen in die Verteilung miteinbezogen, auch wenn sie die 5 Prozent bundeweit nicht erreicht hat. Da die Linke in den voreingestellten Direktmandatsverteilung immer diese 3 Mandate erlangt, wird sie auch immer berücksichtigt. Die Verteilung der Direktmandate lässt sich aber leicht im Expert*innenmodus ändern. Gibt es Rundungsfehler? Rundungen treten immer auf, gerundet wird auf eine volle Stimme. Die Ungenauigkeiten sind dabei in der Regel so gering, dass sich das Ergebnis dadurch nicht ändert. Wenn aber die Werte von Bund und Ländern häufig und abwechselnd geändert werden, können sich die Fehler aufsummieren und das Ergebnis beeinflussen. Wenn also eine Zeit lang mit dem Rechner experimentiert wird, ist es ratsam, die Seite gelegentlich zwischendurch neu zu laden. Wie funktioniert die Berechnung der Direktmandate? Die Direktmandate werden momentan nicht berechnet, sondern stammen entweder von vergangenen Wahlen oder aus der Prognose von election.de Umfragen, Statistiken und Daten der Kandidat*innen von wahlrecht.de, bundeswahlleiter.de, election.de Algorithmus: Divisorverfahren/Iteratives Wahlzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers Erstellt von Christian Brugger Fragen, Fehlermeldungen und Anregungen bitte an Quellennachweis Favicon: Wikimedia/Nick.mon, CC3-BY-SA |
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